Internationales TRIPS ohne Grips
TRIPS (Agreement on Trade related aspects of intellectual property rights) - Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit legt dieses Abkommen weitreichende internationale Standards für die Patentierung von Medikamenten oder Organismen fest.
Insbesondere für die Entwicklungsländer ist die Umsetzung von TRIPS oftmals mit existentiellen Problemen verbunden.
"Geistiges Eigentum" im Kapitalismus
Das Eigentumsrecht stellt den Grundpfeiler kapitalistischer Produktionsweise dar. Freie Privatproduzenten, bringen in einer Marktwirtschaft ihr Eigentum an Produktionsmitteln als Kapital in den Produktionsprozess ein und ziehen daraus die Früchte. Sie entscheiden, was produziert, wo produziert wird, wieviel produziert wird und für wen produziert wird. Der Markt sorgt in der Theorie für die optimale Allokation sowohl der Produktionsmittel als auch der erzeugten Produkte. Der Schutz des Privateigentums wurde sehr schnell in der Geschichte unserer Wirtschaftsweise auch auf sog. "geistiges Eigentum" ausgedehnt. Kurz: Wer eine Idee, ein Verfahren, eine Methode, eine "Erfindung" vorzuweisen hat, kann sich deren (zumindest zeitweise) ausschließliche Verwertung per Patent sichern lassen. Das Patent ergänzt dann die körperlichen Produktionsmittel als Grundlage für einen Vorteil im Wettbewerb des Patentinhabers gegenüber anderen Privatproduzenten. Auch der nächste Schritt war dann nur konsequent: Im Zuge der wachsenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung musste der Patentschutz über die Grenzen des jeweiligen Staates und des eigenen Wirtschaftsraumes hinaus ausgedehnt werden. Nur so kann wirksam vermieden werden, dass das teuer entwickelte Forschungsergebnis nicht ohne jegliche materielle Gegenleistung am anderen Ende der Welt von anderen Produzenten - ob privatwirtschaftlich oder staatlich spielt dabei keine Rolle - genutzt wird. Die Idee für TRIPS war geboren.
TRIPS als wichtiger Pfeiler der WTO
TRIPS ist Bestandteil jener Abkommen, die 1995 zur Gründung der WTO (Welthandelsorganisation) führten. Das Paket an Abkommen konnte damals nur in seiner Gesamtheit angenommen oder abgelehnt werden. Entsprechend bindet TRIPS alle Mitgliedsstaaten der WTO. Sie sind verpflichtet, die patentrechtlichen Vorgaben von TRIPS umzusetzen. Für die Entwicklungsländer wurden dabei jedoch zumindest Übergangsfristen bis 2006 eingeräumt. Das Abkommen ist kein abschließendes System patentrechtlicher Vorschriften. Der Vertrag schreibt lediglich einige - wenn auch sehr zentrale - Mindeststandards vor. Als unveränderbare Richtlinie ist jedoch der Schutz von Computerprogrammen, Schaltkreisen, Medikamenten und bestimmten Pflanzenvariationen fest geschrieben.
TRIPS als Entwicklungsbremse
Insbesondere für die Entwicklungsländer stellt nun TRIPS, das ganz auf die Verwertungsinteressen der großen Industrie- und Handelsblöcke zugeschnitten ist, ein ernsthaftes Problem dar. Als Beispiel möge die Debatte um die Verfügbarkeit von lebenserhaltenden AIDS-Medikamenten in Südafrika dienen. Die - zugegebenermaßen auch durch hohe Entwicklungskosten bedingten - horrenden Lizenzgebüren und Preise für diese Medikamente verhindern, dass sie dort zum Einsatz kommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Offensichtlich alles andere als eine optimale Allokation durch den freien Markt! Selbst die USA mussten die Erfahrung machen, dass in kritischen Zeiten wie nach den Milzbrand-Attacken die notwendigen Medikamente (hier ein Antibiotikum von Bayer) nur zu horrenden und nicht akzeptablen Kosten verfügbar waren. Nun hatten die USA allerdings andere Möglichkeiten, Druck auf die Produzenten auszuüben, als es Südafrika oder die Elfenbeinküste haben. Zwar sieht TRIPS bereits jetzt die Möglichkeit von Zwangslizenzen vor. Geschützte Medikamente dürfen ohne Zustimmung des Patentinhabers hergestellt werden, wenn ein nationaler Notstand herrscht. Von dieser Möglichkeit hat beispielsweise Brasilien bereits mit Erfolg Gebrauch gemacht und deutlich niedrigere Preise für Medikamente durchsetzen können. Der Haken bei der Sache: Im Gegensatz zu den am wenigsten entwickelnden Ländern (LDC) hat Brasilien eine Pharmaindustrie, die solche Zwangslizenzen auch nutzen und Generica herstellen kann. Hier ist also eine Revision von TRIPS dringend geboten. Handelsvereinbarungen dürfen den Zugang zu lebensnotwendigen und kostengünstigen Medikamenten in den Entwicklungsländern nicht behindern. Kapitalverwertungsinteressen haben hier hintanzustehen. Das gleiche gilt im Übrigen im Bereich Landwirtschaft und Ernährung. Der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen darf durch TRIPS nicht eingeschränkt werden. Die traditionelle Verwendung von biologischem Material muss fortgeführt werden können und darf nicht durch (westliches) Patente blockiert werden. Die Patentierung von Saatgut muss ebenfalls relativiert werden. Die Entwicklungsländer müssen weiterhin die Möglichkeit zur Wiederaussaat (auch patentierten) Saatguts und zur lokalen Forschungen mit diesem Saatgut haben, ohne sich vor dem Schiedsgericht der WTO auf der "Anklagebank" wiederzufinden.
TRIPS muss auf den Prüfstand!
Der Ernährungsmangel und die stark divergierende Gesundheitsversorgung auf der Welt sind nicht in erster Linie ein Mengenproblem. Es handelt sich im wesentlichen um ein Verteilungsproblem. Abkommen wie TRIPS helfen, dieses Verteilungsproblem zu zementieren. TRIPS muss deshalb umgehend einer grundlegenden Revision unterzogen werden. Die BRD sollte hierfür die Vorreiterrolle übernehmen. Es ist zu begrüßen, wenn die Koalitionsfraktionen noch in der abgelaufenen Legislaturperiode vor der WTO-Ministerkonferenz in Doha einen entsprechenden Appell an die Bundesregierung gerichtet haben. Auch der Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft" weist in die richtige Richtung.
von Thomas Goger, Juso-Landesvorsitzender
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